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Balkonkraftwerk als Mieter: Rechte, Genehmigung und Installation ohne Ärger mit dem Vermieter

Als Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben: Ihre Rechte, wie Sie die Vermieterzustimmung erhalten und welche Installationsarten ohne Probleme möglich sind. Mit Musterbrief und Praxistipps.

Aktualisiert: 20. Oktober 2025
13 Min. Lesezeit
Mieter installiert Balkonkraftwerk auf Balkon nach Genehmigung durch Vermieter

Sie sind Mieter und möchten mit einem Balkonkraftwerk eigenen Solarstrom erzeugen und Stromkosten sparen? Das ist Ihr gutes Recht! Allerdings gibt es als Mieter einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wie Sie die Zustimmung Ihres Vermieters erhalten und welche Installationsarten sich besonders für Mietwohnungen eignen.

Die Rechtslage: Was gilt für Mieter?

Zunächst die wichtigste Frage: Dürfen Sie als Mieter überhaupt ein Balkonkraftwerk installieren?

Grundsätzliche Rechtslage

Ja, aber mit Einschränkungen:

Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht, ein Balkonkraftwerk zu betreiben. Allerdings gelten folgende Regeln:

  1. Zustimmungspflicht: Sie benötigen die Zustimmung Ihres Vermieters
  2. Bauliche Veränderung: Balkonkraftwerke gelten rechtlich als bauliche Veränderung am Mietobjekt
  3. Rückbaupflicht: Sie müssen die Anlage bei Auszug wieder entfernen (sofern vereinbart)
  4. Haftung: Sie haften für Schäden, die durch die Anlage entstehen

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Situation basiert auf mehreren Gesetzen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 535 BGB: Erhaltung der Mietsache durch Vermieter
  • § 541 BGB: Duldungspflicht des Vermieters bei modernisierenden Maßnahmen
  • § 578 BGB: Rückgabe der Mietsache im ursprünglichen Zustand

Wohnungseigentumsgesetz (WEG):

  • § 20 WEG: Bauliche Veränderungen benötigen Zustimmung
  • Seit 2020: Privilegierung von klimafreundlichen Maßnahmen

Entscheidungen und Tendenzen:

  • Amtsgericht Stuttgart (2023): Vermieter muss Balkonkraftwerk dulden, wenn keine berechtigten Interessen entgegenstehen
  • Landgerichte bundesweit: Tendenz zugunsten von Mietern bei rückbaubaren Lösungen
  • Politik: Bundesregierung plant weitere Erleichterungen für Mieter (Stand 2025)

Was bedeutet “bauliche Veränderung”?

Balkonkraftwerke gelten als bauliche Veränderung, wenn sie:

  • Am Balkongeländer befestigt werden
  • An der Hauswand montiert werden
  • Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändern
  • Fest installierte elektrische Anschlüsse nutzen

Aber: Je weniger invasiv die Installation, desto eher kann argumentiert werden, dass es sich um eine “geringfügige Veränderung” handelt.

Brauche ich die Zustimmung meines Vermieters?

Die kurze Antwort: Ja, in den meisten Fällen.

Wann ist Zustimmung erforderlich?

Zwingend erforderlich bei:

  • Befestigung am Balkongeländer (sichtbare Veränderung)
  • Wandmontage mit Bohrlöchern
  • Installation in Gemeinschaftseigentum (z.B. Flachdach)
  • Fest installierten elektrischen Anschlüssen

Grauzone / möglicherweise nicht erforderlich bei:

  • Aufstellung auf dem Balkonboden ohne Verschraubung
  • Mobile Aufständerung, die jederzeit entfernt werden kann
  • Nutzung ausschließlich im privaten Bereich ohne Sichtbarkeit

Unser Tipp: Holen Sie die Zustimmung immer ein, auch bei grenzwertigen Fällen. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet Konflikte.

Kann der Vermieter die Zustimmung verweigern?

Nein, nicht willkürlich.

Der Vermieter darf die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Folgende Gründe können eine Ablehnung rechtfertigen:

Berechtigte Ablehnungsgründe:

  1. Statische Bedenken:

    • Balkon ist nicht tragfähig genug
    • Zusätzliche Windlasten gefährden Bausubstanz
    • Altbau mit fraglicher Standsicherheit
  2. Optische Gründe:

    • Denkmalgeschütztes Gebäude
    • Einheitliches Fassadenbild muss gewahrt bleiben (WEG-Beschluss)
    • Grobe Verunstaltung der Fassade
  3. Sicherheitsbedenken:

    • Gefahr herabfallender Teile bei mangelhafter Befestigung
    • Brandschutzbedenken (sehr selten)
    • Elektrische Sicherheitsrisiken
  4. Rechte Dritter:

    • Nachbarn werden geblendet
    • Beeinträchtigung anderer Mieter

Unberechtigte Ablehnungsgründe:

  • ❌ “Ich will das nicht” (ohne Begründung)
  • ❌ “Das kostet mich Arbeit” (Anmeldung etc.)
  • ❌ “Ich mag keine Solaranlagen”
  • ❌ “Das sieht nicht schön aus” (ohne objektive Beeinträchtigung)
  • ❌ “Ich will keine Veränderungen” (pauschal)

Wie lange darf der Vermieter mit der Antwort warten?

Es gibt keine gesetzliche Frist. In der Praxis gilt:

  • Nach 2 bis 3 Wochen: Höfliche Erinnerung
  • Nach 4 bis 6 Wochen: Nachdrückliche Nachfrage
  • Nach 8 Wochen: Rechtliche Schritte prüfen (Anwalt konsultieren)

Wichtig: Eine ausbleibende Antwort ist keine stillschweigende Zustimmung. Installieren Sie nicht ohne explizite Genehmigung.

So holen Sie die Zustimmung des Vermieters ein

Der richtige Weg zur Genehmigung ist entscheidend für den Erfolg.

Schritt 1: Informationen sammeln

Bereiten Sie Ihren Antrag gründlich vor:

Was Sie wissen sollten:

  • Genaue Angaben zur geplanten Anlage (Leistung, Hersteller, Größe)
  • Geplante Montageart (Balkongeländer, Aufständerung, etc.)
  • Fotos oder Skizzen des geplanten Standorts
  • Informationen zur Rückbaubarkeit
  • VDE-Zertifizierung der Anlage

Hilfreich sind:

  • Technische Datenblätter der Module und des Wechselrichters
  • Montageanleitung mit Bildern
  • Nachweis der Sturmsicherheit
  • Versicherungsbestätigung (Haftpflicht)

Schritt 2: Schriftlichen Antrag stellen

Kontaktieren Sie Ihren Vermieter immer schriftlich (E-Mail oder Brief). Das schafft Nachweisbarkeit.

Was Ihr Antrag enthalten sollte:

  1. Höfliche Anrede und Einleitung
  2. Konkrete Beschreibung des Vorhabens
  3. Technische Daten der Anlage
  4. Geplante Montageart und Standort
  5. Argumente für die Genehmigung
  6. Zusicherungen und Zugeständnisse
  7. Bitte um zeitnahe Rückmeldung

Musterbrief für Vermieter

Hier ist ein bewährter Musterbrief, den Sie verwenden können:

Betreff: Antrag auf Installation eines Balkonkraftwerks

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit möchte ich Sie höflich um Ihre Zustimmung zur Installation eines Balkonkraftwerks in meiner Mietwohnung [Adresse, Wohnungsnummer] bitten.

**Was ist ein Balkonkraftwerk?**
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 800 Watt, die umweltfreundlichen Solarstrom erzeugt und direkt über eine Steckdose in das Hausnetz einspeist. Es handelt sich um ein zertifiziertes Plug-and-Play-System, das ohne Eingriff in die Elektroinstallation betrieben werden kann.

**Geplante Installation:**
- Standort: Balkon der Wohnung [Nummer], [Ausrichtung]
- Leistung: 800 Watt (2 Module à 400 Watt)
- Montage: Aufständerung auf dem Balkonboden (keine Bohrungen erforderlich)
- Hersteller: [Name], VDE-zertifiziert
- Anschluss: Über vorhandene Steckdose (Schuko-Stecker)

**Warum möchte ich ein Balkonkraftwerk installieren?**
- Eigenbeitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz
- Senkung meiner Stromkosten
- Nutzung erneuerbarer Energien

**Zusicherungen meinerseits:**
- Die Installation erfolgt fachgerecht gemäß Herstellerangaben
- Die Anlage wird beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet
- Die Anlage ist über meine Haftpflichtversicherung versichert
- Bei Auszug baue ich die Anlage rückstandslos ab
- Ich hafte für eventuelle Schäden, die durch die Anlage entstehen
- Die Bausubstanz wird nicht beschädigt (keine Bohrungen)

**Argumente für Ihre Zustimmung:**
- Keine dauerhaften Veränderungen an der Bausubstanz
- Einfach rückbaubar und entfernbar
- Beitrag zur energetischen Modernisierung des Gebäudes
- Wertsteigerung durch moderne, nachhaltige Technik
- Keine Kosten oder Verpflichtungen für Sie als Vermieter

Ich habe technische Unterlagen und Bilder der geplanten Installation beigefügt. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung und freue mich über eine zeitnahe Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Anlagen:
- Technisches Datenblatt Solarmodule
- Technisches Datenblatt Wechselrichter
- Foto des geplanten Standorts
- Skizze der geplanten Montage

Schritt 3: Argumentationshilfen für das Gespräch

Falls Ihr Vermieter zögert oder Bedenken äußert, helfen diese Argumente:

Gegen “Das verändert das Erscheinungsbild”:

“Die Module werden auf dem Balkonboden aufgestellt und sind von außen kaum sichtbar. Sie fügen sich harmonisch in das Gesamtbild ein. Ich kann Ihnen gerne Fotos von ähnlichen Installationen zeigen.”

Gegen “Das könnte Schäden verursachen”:

“Die Installation erfolgt komplett ohne Bohrungen. Die Anlage wird lediglich aufgestellt und ist jederzeit ohne Rückstände entfernbar. Ich übernehme schriftlich die Haftung für eventuelle Schäden.”

Gegen “Ist das sicher?”:

“Die Anlage ist VDE-zertifiziert und entspricht allen deutschen Sicherheitsnormen. Der Anschluss erfolgt über eine normale Steckdose mit integriertem Netz- und Anlagenschutz. Es besteht kein erhöhtes Sicherheitsrisiko.”

Gegen “Ich will keine Probleme mit anderen Mietern”:

“Balkonkraftwerke werden von immer mehr Mietern genutzt und sind mittlerweile weit verbreitet. Sie beeinträchtigen weder Nachbarn noch andere Mieter. Die Anlage arbeitet geräuschlos.”

Gegen “Das macht zu viel Arbeit”:

“Für Sie als Vermieter entsteht keinerlei Aufwand. Ich kümmere mich um die komplette Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Sie müssen nichts unternehmen.”

Schritt 4: Bei Ablehnung

Falls Ihr Vermieter ablehnt:

  1. Nachfragen nach konkreten Gründen
  2. Schriftliche Begründung anfordern
  3. Alternative Installationsarten vorschlagen (z.B. flachere Aufstellung, andere Position)
  4. Kompromisse suchen (z.B. zeitlich befristete Testphase)
  5. Rechtliche Beratung einholen (Mieterverein, Anwalt)
  6. Wenn unbegründet: Widerspruch einlegen

Wichtig: Bei ungerechtfertigter Ablehnung haben Sie gute Chancen vor Gericht, aber der Weg ist aufwendig. Versuchen Sie zunächst, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Balkonkraftwerk in WEG-Wohnungen

Leben Sie in einer Eigentumswohnung (WEG), gelten besondere Regeln.

Was ist eine WEG?

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):

  • Sie sind Eigentümer Ihrer Wohnung
  • Gemeinschaftseigentum (Fassade, Dach, Treppenhaus) gehört allen gemeinsam
  • Entscheidungen über Gemeinschaftseigentum werden in Eigentümerversammlungen getroffen

Rechtslage für WEG-Eigentümer

Seit 2020: Privilegierung von klimafreundlichen Maßnahmen

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat die Situation für Eigentümer verbessert:

Was gilt:

  • Bauliche Veränderungen für E-Mobilität und erneuerbare Energien sind privilegiert
  • Die Eigentümergemeinschaft kann die Installation nicht mehr einfach ablehnen
  • Sie haben einen Anspruch auf Zustimmung, wenn keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen

Vorgehensweise:

  1. Antrag auf Zustimmung stellen (schriftlich an Verwaltung)
  2. Beschluss in Eigentümerversammlung (Mehrheitsbeschluss erforderlich)
  3. Genehmigung erhalten oder Widerspruch einlegen

Häufige Ablehnungsgründe in WEGs:

  • Einheitliches Fassadenbild muss gewahrt bleiben
  • Optische Beeinträchtigung
  • Statische Bedenken bei Altbauten

Erfolgsaussichten:

  • Sehr gut bei rückbaubaren Lösungen ohne Sichtbarkeit
  • Gut bei diskreter Balkonmontage
  • Schwieriger bei auffälliger Fassadenmontage

Tipps für WEG-Eigentümer

1. Vorab informieren:

  • Sprechen Sie mit Nachbarn und gewinnen Sie Verbündete
  • Zeigen Sie positive Beispiele aus anderen WEGs
  • Betonen Sie die Wertsteigerung der Immobilie

2. Kompromisse anbieten:

  • Einheitliche Optik (z.B. schwarze Rahmen für alle)
  • Abstimmung der Montageorte
  • Gemeinschaftslösung (mehrere Eigentümer machen mit)

3. Professionell auftreten:

  • Legen Sie technische Unterlagen vor
  • Zeigen Sie Fotos von Referenzinstallationen
  • Holen Sie eine statische Bewertung ein (bei Bedenken)

Installationsarten für Mieter

Als Mieter sollten Sie Installationsarten bevorzugen, die leicht rückbaubar und wenig invasiv sind.

Option 1: Aufständerung auf Balkonboden (Top-Empfehlung)

Vorteile:

  • ✅ Keine Bohrungen erforderlich
  • ✅ Jederzeit rückstandslos entfernbar
  • ✅ Optimaler Neigungswinkel möglich (30 bis 35 Grad)
  • ✅ Höherer Ertrag als vertikale Montage
  • ✅ Geringste rechtliche Hürden

Nachteile:

  • ⚠ Reduziert verfügbare Balkonfläche
  • ⚠ Benötigt ausreichend Platz (ca. 1,7 × 1,1 Meter pro Modul)

Kosten: 30 bis 80 Euro für Aufständerungsgestell

Empfehlung: Dies ist die mieterfreundlichste Lösung. Argumentieren Sie mit “keine bauliche Veränderung” und “jederzeit entfernbar”.

Option 2: Balkongeländer-Halterungen

Vorteile:

  • ✅ Platzsparend (Balkonfläche bleibt frei)
  • ✅ Meist rückbaubar ohne Schäden
  • ✅ Einfache Montage

Nachteile:

  • ⚠ Vertikale Montage reduziert Ertrag um 25 bis 35 Prozent
  • ⚠ Ändert Außenansicht (Genehmigung schwieriger)
  • ⚠ Nicht für alle Geländertypen geeignet

Kosten: 30 bis 100 Euro für Halterungen

Tipp: Verwenden Sie Klemmhalterungen ohne Bohrlöcher. Das erhöht die Genehmigungschancen.

Option 3: Mobile Aufstellung im Garten

Falls Sie Zugang zu Garten oder Terrasse haben:

Vorteile:

  • ✅ Maximale Flexibilität bei Ausrichtung und Neigung
  • ✅ Keine Veränderung an der Bausubstanz
  • ✅ Einfach bei Auszug mitzunehmen

Nachteile:

  • ⚠ Längeres Kabel zur Steckdose erforderlich
  • ⚠ Mögliche Verschattung durch Bäume/Sträucher

Kosten: 50 bis 120 Euro für Gestell und Erdanker

Option 4: Wandmontage (nur mit expliziter Genehmigung)

Vorteile:

  • ✅ Sehr stabil
  • ✅ Platzsparend

Nachteile:

  • ❌ Bohrlöcher in Fassade erforderlich
  • ❌ Schwer rückbaubar
  • ❌ Genehmigung schwieriger zu erhalten

Empfehlung: Nur als letzte Option, wenn andere Montagearten nicht möglich sind. Bieten Sie an, Bohrlöcher bei Auszug fachgerecht zu verschließen.

Praktische Tipps für Mieter

Tipp 1: Dokumentation

Dokumentieren Sie alles:

  • Machen Sie Fotos vor der Installation
  • Bewahren Sie die schriftliche Genehmigung auf
  • Notieren Sie Datum der Installation
  • Fotografieren Sie die fertige Installation

Warum? Schutz bei eventuellen Streitigkeiten und Nachweis des ursprünglichen Zustands.

Tipp 2: Versicherung

Prüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung:

  • Deckt sie Schäden durch Balkonkraftwerke ab?
  • Falls nein: Melden Sie die Anlage der Versicherung
  • Meist keine Mehrkosten
  • Schützt Sie vor Haftungsansprüchen

Tipp 3: Nachbarschaftliche Rücksicht

Informieren Sie Ihre Nachbarn:

  • Sprechen Sie proaktiv mit direkten Nachbarn
  • Erklären Sie das Vorhaben
  • Vermeiden Sie Blendung (Ausrichtung beachten)
  • Zeigen Sie Rücksicht auf optische Bedenken

Warum? Nachbarn können beim Vermieter intervenieren. Besser, Sie haben sie auf Ihrer Seite.

Tipp 4: Bei Umzug

Planen Sie den Rückbau ein:

  • Balkonkraftwerke sind mobil und können mitgenommen werden
  • Bauen Sie die Anlage sorgfältig ab
  • Dokumentieren Sie den Rückbau
  • Übergeben Sie den Balkon im Originalzustand

Alternative: Verkaufen Sie die Anlage an den Nachmieter (mit Zustimmung des Vermieters).

Kosten und Wirtschaftlichkeit für Mieter

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk auch, wenn Sie zur Miete wohnen?

Anschaffungskosten

Typische Kosten:

  • Balkonkraftwerk-Set: 400 bis 800 Euro
  • Aufständerung (falls nötig): 30 bis 80 Euro
  • Installation: 0 Euro (selbst gemacht)
  • Gesamt: 430 bis 880 Euro

Ersparnis pro Jahr

Beispielrechnung für Mieter:

  • Jahresertrag: 700 kWh (bei guter Ausrichtung)
  • Eigenverbrauch: 70 Prozent = 490 kWh
  • Strompreis: 0,35 Euro pro kWh
  • Jährliche Ersparnis: 171,50 Euro

Amortisation

Bei Anschaffungskosten von 600 Euro:

  • Amortisationszeit: 600 Euro ÷ 171,50 Euro = 3,5 Jahre

Wichtig für Mieter:

  • Selbst wenn Sie nach 5 Jahren umziehen: 1,5 Jahre Gewinn
  • Anlage kann zum neuen Mietobjekt mitgenommen werden
  • Oder: Verkauf an Nachmieter oder auf dem Gebrauchtmarkt

Fazit: Auch für Mieter lohnt sich ein Balkonkraftwerk wirtschaftlich, besonders bei längerer Mietdauer.

Sonderfälle und häufige Fragen

Was, wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohne?

Besonderheiten:

  • Balkon gehört zu Ihrer Wohnung (Sondereigentum oder Sondernutzung)
  • Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum
  • Installation im Balkonbereich: Vermieter-Zustimmung
  • Installation an Fassade: Eigentümergemeinschaft muss zustimmen

Darf ich ohne Genehmigung installieren und auf Duldung hoffen?

Klare Antwort: Nein!

Risiken:

  • Abmahnung durch Vermieter
  • Aufforderung zum Rückbau
  • Schadenersatzforderungen
  • Im Extremfall: Kündigung des Mietverhältnisses

Empfehlung: Immer die Zustimmung einholen. Der geringe Aufwand lohnt sich für die Rechtssicherheit.

Kann ich die Genehmigung mündlich einholen?

Besser nicht.

Warum schriftlich besser ist:

  • Nachweisbarkeit im Streitfall
  • Klarheit über Bedingungen
  • Rechtssicherheit
  • Schutz vor späteren Behauptungen

Tipp: Selbst wenn der Vermieter mündlich zusagt, lassen Sie es sich schriftlich bestätigen (E-Mail genügt).

Was ist, wenn der Vermieter nach Jahren seine Meinung ändert?

Rechtslage:

  • Eine einmal erteilte Zustimmung kann nicht ohne Grund widerrufen werden
  • Nur bei wesentlicher Änderung der Umstände möglich
  • Bewahren Sie die schriftliche Genehmigung auf

Beispiel für berechtigten Widerruf:

  • Gebäude wird unter Denkmalschutz gestellt
  • Statische Probleme werden festgestellt
  • WEG beschließt einheitliches Fassadenkonzept

Rechtliche Entwicklungen und Ausblick

Die Politik arbeitet an weiteren Erleichterungen für Mieter:

Geplante Änderungen (Stand 2025):

  • Gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung (außer bei schwerwiegenden Gründen)
  • Vereinfachung der WEG-Beschlüsse
  • Pauschalgeneh digungen für Standardlösungen
  • Schnellere Genehmigungsverfahren

Was das für Sie bedeutet:

  • Die Rechtslage wird mieterfreundlicher
  • Vermieter können immer weniger willkürlich ablehnen
  • Genehmigungen werden wahrscheinlicher

Unser Tipp: Selbst wenn Ihr Vermieter aktuell ablehnt, lohnt es sich, nach neuen gesetzlichen Regelungen erneut nachzufragen.

Checkliste für Mieter

Verwenden Sie diese Checkliste für Ihr Balkonkraftwerk-Projekt:

Vor dem Antrag:

  • ☑ Technische Daten der geplanten Anlage zusammenstellen
  • ☑ Montageart festlegen (möglichst rückbaubar)
  • ☑ Fotos des geplanten Standorts machen
  • ☑ Versicherung prüfen
  • ☑ Mietvertrag auf Klauseln prüfen

Antrag stellen:

  • ☑ Schriftlichen Antrag vorbereiten
  • ☑ Technische Unterlagen beifügen
  • ☑ Zusicherungen formulieren
  • ☑ Höflich und sachlich bleiben
  • ☑ Absenden und Empfangsbestätigung sichern

Nach Genehmigung:

  • ☑ Schriftliche Genehmigung sicher aufbewahren
  • ☑ Bedingungen der Genehmigung beachten
  • ☑ Installation dokumentieren (Fotos)
  • ☑ Anlage beim Netzbetreiber anmelden
  • ☑ Anlage im Marktstammdatenregister eintragen

Laufender Betrieb:

  • ☑ Regelmäßige Sichtkontrolle
  • ☑ Nachbarn über Installation informieren
  • ☑ Bei Problemen sofort Vermieter informieren
  • ☑ Dokumentation für Auszug bereithalten

Fazit: Balkonkraftwerk als Mieter ist möglich!

Als Mieter können Sie mit etwas Vorbereitung und der richtigen Vorgehensweise erfolgreich ein Balkonkraftwerk betreiben. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren:

1. Rechtzeitige Kommunikation: Sprechen Sie frühzeitig und transparent mit Ihrem Vermieter.

2. Rückbaubare Lösung: Wählen Sie eine Installationsart ohne dauerhafte Veränderungen.

3. Professionelles Auftreten: Bereiten Sie Ihren Antrag gründlich vor und argumentieren Sie sachlich.

4. Geduld und Beharrlichkeit: Geben Sie nicht auf, wenn es nicht sofort klappt. Suchen Sie nach Kompromissen.

5. Rechtssicherheit: Holen Sie immer eine schriftliche Genehmigung ein.

Mit diesen Tipps steht Ihrem eigenen Solarstrom nichts mehr im Weg – auch als Mieter! Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, sparen Geld und werden unabhängiger von steigenden Strompreisen. Viel Erfolg bei Ihrem Balkonkraftwerk-Projekt!

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