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Balkonkraftwerk Ratgeber
02 · Klären Anmeldung & Recht

Balkonkraftwerk versichern: Hausrat, Haftpflicht, Gebäude

Aktualisiert am 5 Min. Lesezeit Von der Redaktion Balkonkraftwerk Ratgeber · So arbeiten wir

Eine eigene Versicherung für das Balkonkraftwerk brauchen Sie in der Regel nicht. Schäden am Gerät deckt die Hausratversicherung, Schäden bei anderen die Privathaftpflicht, beim fest montierten Gerät am eigenen Haus eventuell die Wohngebäudeversicherung. Melden sollten Sie es trotzdem.

Mann in Regenjacke schaut nach einem Gewitter vom nassen Gartenweg zum Solarmodul am Balkon seines Reihenhauses hinauf
Inhalt7 Abschnitte
  1. 1Welche Versicherung zahlt was?
  2. 2Hausratversicherung
  3. 3Privathaftpflicht
  4. 4Wohngebäudeversicherung
  5. 5Melden: so geht’s
  6. 6Im Schadenfall
  7. 7Quellen

Eine eigene Versicherung für ein Balkonkraftwerk brauchen Sie in der Regel nicht. Laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) deckt die Hausratversicherung das Gerät unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitz. Richtet es Schaden bei anderen an, etwa weil sich ein Modul löst, zahlt die Privathaftpflicht. Melden Sie das Gerät aber beiden Versicherern und lassen Sie sich das bestätigen. Stand: Oktober 2026.

Welche Versicherung zahlt was?

SchadenZuständigHinweis
Sturm, Hagel, Feuer, Blitz-Überspannung am eigenen GerätHausratversicherungGerät melden, Vertragsstand prüfen
Modul fällt auf Nachbarbalkon, Auto oder PassantenPrivathaftpflichtBetrieb des Geräts muss eingeschlossen sein
fest montiertes Gerät am eigenen HausHausrat oder Wohngebäude, je nach Vertragbeim Versicherer klären
Diebstahl vom BalkonHausrat, je nach BedingungenGrenzen für Sachen außerhalb der Wohnung prüfen
Defekt ohne äußere Ursachekein genannter VersicherungsfallGewährleistung und Garantie des Händlers bzw. Herstellers

Hausratversicherung

Der GDV hat seine Musterbedingungen für die Hausratversicherung erweitert, damit Balkonkraftwerke unkompliziert mitversichert sind. Zwei Punkte sind wichtig:

  • Musterbedingungen sind unverbindlich. Jeder Versicherer legt seine eigenen Bedingungen fest.
  • Sie gelten grundsätzlich für neue Verträge. Bei bestehenden Verträgen empfiehlt der GDV, mit dem Versicherer zu sprechen; in der Regel dürften alte Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden können.

Fragen Sie konkret nach:

  • Ist das Balkonkraftwerk ausdrücklich eingeschlossen?
  • Gibt es eine Entschädigungsgrenze pro Schadenfall?
  • Sind Diebstahl von außen und Überspannung abgedeckt?
  • Ist ein Speicher mitversichert?

Privathaftpflicht

Löst sich ein Modul und beschädigt den Balkon der Nachbarn, ist das laut GDV ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie, ob der Betrieb einer kleinen Solaranlage im Vertrag eingeschlossen ist, und melden Sie das Gerät auch hier. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, das Gerät analog zur Hausrat in die Haftpflicht einzubeziehen.

Die beste Vorsorge gegen Haftpflichtschäden ist eine stabile Montage: Stiftung Warentest hat 2025 bei fünf von acht geprüften Sets Halterungen gefunden, die im simulierten Sturm nachgaben. Mehr dazu in der Montage-Anleitung.

Wohngebäudeversicherung

Für Eigentümer kommt auch die Wohngebäudeversicherung infrage. Der GDV nennt sie für Solaranlagen am eigenen Haus als Option neben einer eigenen Photovoltaikversicherung; für kleine Balkonkraftwerke gibt es solche eigenen Policen in der Regel nicht. Ob das Gerät über Hausrat oder Gebäude läuft, hängt von Ihrem Vertrag und der Montage ab. Klären Sie das, damit im Schadenfall nicht beide auf den jeweils anderen verweisen.

Melden: so geht’s

  1. Hausrat- und Haftpflichtversicherer schriftlich informieren (Gerät, Leistung, Montageort, Kaufpreis).
  2. Bestätigung anfordern und aufbewahren, wie es die Verbraucherzentrale empfiehlt.
  3. Rechnung, Fotos der Montage und die Registrierung im Marktstammdatenregister aufheben.

Im Schadenfall

  • Gerät ausstecken, wenn Kabel, Stecker oder Modul beschädigt sind.
  • Schaden fotografieren, bevor Sie etwas wegräumen.
  • Schaden sofort beim Versicherer melden.
  • Bei Schäden an Dritten nichts anerkennen, sondern an die Haftpflicht verweisen.

Wie Sie Schäden nach Unwetter erkennen, steht im Artikel Balkonkraftwerk Probleme. Für Mieter: Auch der GDV rät, vor der Montage den Mietvertrag zu prüfen und die Erlaubnis einzuholen; siehe Balkonkraftwerk für Mieter.

Quellen

Stand: Oktober 2026.

FAQ · 04 Fragen

Häufige Fragen

  1. Muss ich ein Balkonkraftwerk versichern?

    Eine Pflicht gibt es nicht. Laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) reicht die Hausratversicherung für das Gerät selbst aus, für Schäden bei anderen ist die Privathaftpflicht zuständig. Eine eigene Balkonkraftwerk-Police gibt es in der Regel nicht.

  2. Welche Versicherung zahlt, wenn ein Modul vom Balkon fällt?

    Beschädigt ein herabfallendes Modul den Balkon der Nachbarn oder ein Auto, ist das ein Fall für Ihre Privathaftpflichtversicherung. Den Schaden am eigenen Gerät durch Sturm übernimmt die Hausratversicherung, wenn das Gerät mitversichert ist.

  3. Muss ich das Balkonkraftwerk der Versicherung melden?

    Ja, das ist dringend zu empfehlen. Die neuen GDV-Musterbedingungen gelten für neu abgeschlossene Verträge; bei älteren Verträgen rät der GDV, mit dem Versicherer zu sprechen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich die Meldung bestätigen zu lassen und die Bestätigung aufzubewahren.

  4. Kostet die Versicherung des Balkonkraftwerks extra?

    Oft nicht. Laut Verbraucherzentrale lässt sich ein Steckersolar-Gerät teils ohne Aufpreis in bestehende Hausrat-, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherungen aufnehmen. Ob Ihr Versicherer einen Zuschlag verlangt oder die Entschädigung begrenzt, steht in Ihrem Vertrag.

  • Versicherung
  • Hausrat
  • Haftpflicht
  • Wohngebäude
  • Sturm
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