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Balkonkraftwerk Ratgeber

Balkonkraftwerk: Anmeldung & Recht

5 Artikel · Marktstammdatenregister, Mieterrechte, Versicherung, Förderung

Ein Balkonkraftwerk ist rechtlich ein Steckersolargerät. Seit dem Solarpaket I gelten dafür einfache Regeln: höchstens 800 Voltampere am Wechselrichter und 2.000 Watt Modulleistung, Anmeldung nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, keine Meldung mehr beim Netzbetreiber.

Mieter und Wohnungseigentümer brauchen für die Montage an Geländer oder Fassade eine Zustimmung, haben darauf aber seit Oktober 2024 einen Anspruch. Für Schäden reichen meist Hausrat- und Haftpflichtversicherung, wenn Sie das Gerät melden. Eingespeister Strom wird nicht vergütet, und einen Zuschuss vom Bund gibt es nicht, wohl aber 0 Prozent Umsatzsteuer und Programme einzelner Kommunen.

Die Artikel in diesem Bereich erklären jede dieser Regeln Schritt für Schritt und verlinken auf Gesetzestext, Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale.

Person sitzt mit Laptop und Unterlagen am Küchentisch, im Hintergrund ein Balkon mit Solarmodul
Anmeldung & Recht

Balkonkraftwerk anmelden: Schritt für Schritt im Marktstammdatenregister

Ein Balkonkraftwerk melden Sie nur noch an einer Stelle an: im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats nach dem ersten Einstecken. Der Netzbetreiber muss nicht mehr informiert werden. So geht die Registrierung, auch mit Speicher.

· 6 Min. Lesezeit

Formular, Kugelschreiber und Kaufbeleg auf einem Holztisch neben einem Fensterbrett mit Pflanzen
Anmeldung & Recht

Balkonkraftwerk Förderung: Zuschüsse finden und richtig beantragen

Einen Bundeszuschuss für Balkonkraftwerke gibt es nicht, dafür 0 Prozent Umsatzsteuer beim Kauf. Zuschüsse zahlen einzelne Kommunen, Landkreise, Länder und Regionalverbände. Wie Sie Programme finden und welche Bedingungen Sie vor dem Kauf prüfen sollten.

· 4 Min. Lesezeit

Solarmodul am Balkongeländer einer Mietwohnung in einem mehrstöckigen Wohnhaus
Anmeldung & Recht

Balkonkraftwerk als Mieter: Anspruch auf Zustimmung und Muster

Mieter brauchen für ein Balkonkraftwerk am Geländer oder an der Fassade die Zustimmung des Vermieters, haben darauf aber seit Oktober 2024 einen Anspruch. Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn es ihm nicht zumutbar ist. Gleiches gilt in der Eigentümergemeinschaft. Mit Musteranfrage.

· 6 Min. Lesezeit

Solarmodul an einem Balkongeländer nach einem Sturm, eine Person prüft die Halterung
Anmeldung & Recht

Balkonkraftwerk versichern: Hausrat, Haftpflicht, Gebäude

Eine eigene Versicherung für das Balkonkraftwerk brauchen Sie in der Regel nicht. Schäden am Gerät deckt die Hausratversicherung, Schäden bei anderen die Privathaftpflicht, beim fest montierten Gerät am eigenen Haus eventuell die Wohngebäudeversicherung. Melden sollten Sie es trotzdem.

· 5 Min. Lesezeit

Waschmaschine läuft am Mittag in einer hellen Wohnung, durch das Fenster sind Solarmodule am Balkon zu sehen
Anmeldung & Recht

Balkonkraftwerk ohne Einspeisung: Geht das, und muss ich anmelden?

Ein Balkonkraftwerk speist immer dann ein, wenn es mehr erzeugt, als im Haushalt gerade verbraucht wird. Vergütet wird das nicht. Anmelden müssen Sie es trotzdem, auch mit Nulleinspeisung, solange es an der Steckdose hängt. Was Volleinspeisung, Überschuss und Eigenverbrauch bedeuten.

· 5 Min. Lesezeit