Ein Balkonkraftwerk ist rechtlich ein Steckersolargerät. Seit dem Solarpaket I gelten dafür einfache Regeln: höchstens 800 Voltampere am Wechselrichter und 2.000 Watt Modulleistung, Anmeldung nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, keine Meldung mehr beim Netzbetreiber.
Mieter und Wohnungseigentümer brauchen für die Montage an Geländer oder Fassade eine Zustimmung, haben darauf aber seit Oktober 2024 einen Anspruch. Für Schäden reichen meist Hausrat- und Haftpflichtversicherung, wenn Sie das Gerät melden. Eingespeister Strom wird nicht vergütet, und einen Zuschuss vom Bund gibt es nicht, wohl aber 0 Prozent Umsatzsteuer und Programme einzelner Kommunen.
Die Artikel in diesem Bereich erklären jede dieser Regeln Schritt für Schritt und verlinken auf Gesetzestext, Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale.